Auf die Sicherheit legen wir grössten Wert. Unsere Experten analysieren und dokumentieren potenzielle Gefahren an Krananlagen und Hebezeuge. Risiken werden bewertet anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkung auf Mensch und Maschine. Personenunfälle und Sachschäden können verhindert werden durch professionelle Beratung.
Krane und Hebezeuge aller Art sind in Industrie und Gewerbe weit verbreitete Hilfsmittel für den Lastentransport sowie für Montage- und Wartungsarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass die Gefahren beim Einsatz von Kranen und Hebezeugen nicht zu unterschätzen sind. Zu den grössten Gefahren zählen:
Kein Instandhaltungskonzept vorhanden
Mangelnde Schulung der Mitarbeitenden
Nicht fachgerechte Eigenkonstruktionen die zum Anschlagen von Lasten eingesetzt werden
Die Sicherheitsausrüstung entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik
Fehlende Beschriftung und Markierung
Kritische Distanzen von Kran zu Gebäude oder Einrichtungen wie Hochregallager, Rohrleitungen, Maschinen usw.
Verschleiss an der Konstruktion und Anlagenkomponenten
Schäden bei der Verbindung Gebäude-Konsole-Kran
Schäden an der Gebäudestruktur
Arbeitsprozesse sind nicht optimal gestaltet
Die Bestimmungen über die Instandhaltung von Krananlagen, Hebezeugen und Anschlagmitteln basiert auf folgenden, gesetzlichen Grundlagen:
Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung):
Art. 4 Grundsätze
Krane dürfen nur in sicherem Zustand betrieben werden. Sie sind so zu transportieren, aufzustellen, instandzuhalten und zu demontieren, dass Personen nicht gefährdet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Die Montage und Demontage von Kranen sowie Instandhaltungsarbeiten an Kranen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.
Art. 15 Krankontrollen
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Krane regelmässig nach den anerkannten Regeln der Technik auf ihren betriebssicheren Zustand kontrollieren lassen oder sich vergewissern, dass diese Kontrollen durchgeführt wurden.
Die Kontrollen müssen von Personen durchgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.
EKAS-Richtlinie 6512 (Arbeitsmittel):
Art. 32b Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Krananlagen sicher und geprüft sind. Als Kranspezialist erkennen wir Mängel und Sicherheitsrisiken meist auf Anhieb. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von unserer kostenlosen Dienstleistung.
Wir beurteilen Ihre Industriekrane, Hebezeuge, Anschlagmittel und PSA
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
Wir erarbeiten für Sie ein massgeschneidertes Instandhaltungskonzept
Der "Kran Check-Up" ist zudem eine optimale Gelegenheit, um sich gegenseitig kennenzulernen und mögliche Einsparpotentiale aufzudecken.