Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen für einen sicheren Kranbetrieb. Gerne beraten wir Sie persönlich mit unserer Fachkompetenz und jahrzehntelanger Erfahrung. Bestimmt finden wir auch für Ihre Anforderungen die optimale Lösung.
Als Krane im Sinne der Verordnung gelten Hebegeräte, welche die folgenden Merkmale aufweisen:
Kranverordnung Art.24 / Krane:
a. Die Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000 kg oder das Lastmoment mindestens 40’000 Nm
b. Das Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk
c. Der Kranhaken kann horizontal in mindesten einer Achse frei verfahren werden.
Funktions- und Sichtkontrolle
Allgemeine Kontrolle der Krananlage
Zustand Hauptschalter und allfällige Sicherungen
Bedienschalter (Steuerbirne/Funksteuerung)
Not-Aus überprüfen
Bewegung und Endschaltpunkte der Hub- und Kranfahrrichtungen überprüfen
Bremsfunktion für Hub- und Kranbewegungen überprüfen
Achten auf ungewohnte Geräusche oder Gerüche
Hubseil oder Hubkette visuell prüfen
Unterflasche mit Haken und Hakensicherung überprüfen
Keine Hindernisse im Aktionsbereich?
Kran ausser Betrieb nehmen
Kran gegen Wiedereinschalten sichern
Defekter Kran deutlich markieren
Betriebshandbuch kann möglicherweise helfen
Reparatur durch Fachpersonal veranlassen
Kabelgebunde Hängetaster sind mitlaufend am Aufzug oder Kranträger, somit immer am Ort wo sich der Kran befindet. Muss auf mehreren Höhenebene gearbeitet werden, eignet sich die Kabelgebundene Steuerung nicht.
Vorsicht bei defekten Steuerbirnen, denn Fahrkommandos können in Ausnahmen auch mit grossen Spannungen übertragen werden.
Der Funksender ist sehr handlich und bequem mitzuführen. Nebst dem Tragkomfort hat der Kranbediener immer optimale Sicht zur Last und kann sich mit der nötigen Distanz zur Last in Sicherheit positionieren.
Um zu verhindern, dass Personen zwischen festen Bauwerkteilen und bewegten Kranteilen eingeklemmt werden, müssen die geltenden Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Minimale Distanzen zu Regalen, Maschinen und weiteren Einrichtungen werden ebenfalls im technischen Merkblatt "Krane in Industrie und Gewerbe" beschrieben.
Krananlagen sind für eine begrenzte Nutzungsdauer ausgelegt. Auch bei regelmässig erfolgter Instandhaltung ist nach Ablauf dieser Nutzungsdauer eine Generalüberholung vorzunehmen (Prüfung und Austausch beschädigter Bauteile).
Die Nutzungsdauer ist abhängig von den Laufzeiten und der Gesamtheit der Belastungen, denen die Krananlage ausgesetzt ist. Liegen zur Nutzungsdauer keine Angaben vor und kann der Hersteller nicht gefragt werden, sind für die Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer Sachverständige beizuziehen. Die Generalüberholung von Krananlagen ist zu dokumentieren.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Krananlagen sicher und geprüft sind. Als Kranspezialist erkennen wir Mängel und Sicherheitsrisiken meist auf Anhieb. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von unserer kostenlosen Dienstleistung.
Wir beurteilen Ihre Industriekrane, Hebezeuge, Anschlagmittel und PSA
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
Wir erarbeiten für Sie ein massgeschneidertes Instandhaltungskonzept
Der Check-Up ist zudem eine optimale Gelegenheit, um sich gegenseitig kennenzulernen und mögliche Einsparpotentiale aufzudecken.
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